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5 gute Gründe, seine Firma mit einem Defibrillator auszustatten

Almas Team

Die Einführung der automatisierten externen Defibrillatoren (AED) reicht noch bei weitem nicht aus in der Schweiz angesichts der wachsenden Anzahl der Herzstillstände...

Täglich wird eine zunehmende Zahl von in öffentlichen und privaten Räumen zur Verfügung gestellten Defibrillatoren festgestellt. Die Einführung der automatisierten externen Defibrillatoren (AED) reicht jedoch bei weitem noch nicht aus in der Schweiz angesichts der wachsenden Anzahl der Herzstillstände. Hier sind 5 gute Gründe, dieses Gerät einzurichten.

 

1. Der Herzstillstand kann jederzeit auftreten und die Defibrillation ist die einzige wirksame Behandlung

Der plötzliche Herzstillstand verursacht eine Funktionsstörung im kardiovaskulären System. Dann nährt das Herz das Gehirn und die anderen Organe nicht mehr mit sauerstoffhaltigem Blut. Die Defibrillation ermöglicht es, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Herzfrequenz wiederzubeleben und den Blutkreislauf wiederherzustellen.

 

2. Der plötzliche Herzstillstand verschont niemandem!

Ein plötzlicher Herzstillstand kann jedem Mann und jeder Frau passieren, unabhängig vom Alter oder physischen Zustand. In Europa sterben 300 000 Leute jedes Jahr infolge eines Herzstillstands. Die Überlebensrate ist gering u.a. wegen fehlender Notausrüstung wie ein Defibrillator.

 

3. Die Zeit ist knapp, um ein Leben zu retten

Jede Minute zählt im Falle eines Herzstillstands, da Sie nur über ein paar Minuten für eine Reaktion verfügen. Das Eingreifen der Notdienste kommt oft zu spät und ohne Sofortreaktion sind die Überlebenschancen gering. Nach Ansicht des Französischen Verbandes für Kardiologie beträgt die Überlebensrate eines Herzstillstands 5%. Doch könnte diese Zahl verbessert werden. So kann nämlich festgestellt werden, dass in anderen Ländern, wo die automatisierten externen Defibrillatoren in öffentlichen und privaten Räumen verbreitet sind, diese Rate 4 bis 5 Mal so hoch ist.

 

4. Die Benutzung eines Defibrillators ist einfach

Die Defibrillatoren sind nun sprachunterstützt und manchmal sogar mit visuellen Unterstützung ausgestattet. So erfolgt eine schrittweise Benutzerführung während der Defribrillation. Übrigens gibt der AED selbst den Schock ab. Dabei ist seit 2007 keine Schulung mehr erforderlich, um zur Benutzung eines Defibrillators berechtigt zu sein. So kann jeder im Falle eines Unfalls reagieren und damit Leben retten.

 

5. Der Arbeitgeber muss die Gesundheit seiner Mitarbeiter gewährleisten

In Frankreich ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich um die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Nach Artikel R. 4224-14 des Arbeitsgesetzes ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitsplatz mit « an die Art der Risiken angepassten und leicht zugänglichen erforderlichen Mitteln für die Erste Hilfe » auszustatten. Der Defibrillator gehört zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen in Firmen, um im Falle eines Herzstillstands eingreifen zu können.

 

Entdecken Sie DOC, den ersten rund um die Uhr an eine ärztliche Unterstützungszentrale angeschlossenen Defibrillator.

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