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DSGVO

ZUM SCHUTZ IHRER PRIVATSPHÄRE UND IHRER DATEN

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die DSGVO hat das Ziel, alle Bürger der EU in der heutigen, datengesteuerten Welt gegen Verletzung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten zu schützen. Die Neuerungen sind für die Welt konzipiert, in der wir leben. Es gelten neue Regeln in den Bereichen personenbezogene Daten, Privatsphäre und Einwilligung. Die DSGVO gilt für alle Organisationen, die in der EU tätig sind, sowie für alle Organisationen, die in der EU Waren und Dienstleistungen für Kunden oder Unternehmen anbieten.

Warum ist sie wichtig?

Vieles in der DSGVO ähnelt dem Data Protection Act 1998, der für personenbezogene Daten gilt, ist jedoch weiter gefasst. Alle Daten, über die jemand identifiziert werden kann, werden als personenbezogene Daten eingestuft. Das reicht von genetischen und wirtschaftlichen Informationen bis hin zu Bildern von Personen und Geburtsdaten. Alle Unternehmen, die VÜA oder Biometrie einsetzen, müssen dies DSGVO-konform tun, da diese Systeme personenbezogene Daten erfassen.

Verstöße gegen Bestimmungen der DSGVO werden deutlich strenger geahndet als das beim älteren Data Protection Act 1998 der Fall war. Die DSGVO führte „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Geldbußen bis zu einer Höhe von 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro ein, je nachdem, welcher Wert größer ist. Das Information Commissioner’s Office (ICO) nimmt Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ernst und verhängt auch bei kleinen Unternehmen Strafen.

Was bedeutet das für Sie als Kunden?

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten – Informationen mit Bezug auf eine identifizierte und identifizierbare Person – verarbeiten, müssen dies DSGVO-konform tun. Ein zentraler Bestandteil der DSGVO-Regelungen betrifft die Verantwortung der sogenannten für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter:

Ein FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHER ist eine natürliche oder juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt. Ein wesentlicher Teil von deren Verantwortung ist ihre Rechenschaftspflicht. Faktisch fällt diese Rolle normalerweise dem Besitzer oder Geschäftsführer eines Unternehmens zu.

Ein AUFTRAGSVERARBEITER ist eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Diese haben vor allem die Verantwortung sicherzustellen, dass alle in einem Auftragsverarbeitungsvertrag angegebenen Bedingungen erfüllt sind und die in der DSGVO festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden.

Die meisten Unternehmen im Bereich Sicherheit werden gleichzeitig der für die Verarbeitung Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter sein. Zusätzliche Auftragsverarbeiter können involviert sein, wenn Sie Prozesse auslagern, die personenbezogene Daten beinhalten. Beispiel: Ihre VÜA-Kameras werden überwacht.

Wie können wir helfen?

Wir können Sie beraten und Ihnen bei allen Aspekten der DSGVO weiterhelfen, die die Sicherheit, VÜA, Überwachung und biometrische Zutrittskontrolle betreffen. Wir bieten unseren Kunden Informationen, Sicherheitsprüfungen vor Ort sowie Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzungen an und beraten Sie hinsichtlich der Schritte, die zur Einhaltung der DSGVO erforderlich sind.

Wir sind Experten für Sicherheitslösungen in einer ganzen Reihe von Branchen, etwa Einzelhandel, Gastgewerbe, Freizeit, Transport und Logistik, verarbeitende Industrie, Bildungswesen, Kinderbetreuung und Pflegeheime. Wo es um physische Sicherheit geht, helfen wir Ihnen gerne bei der Einhaltung der DSGVO weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Gespräch.